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EU-Insolvenz unser Service

Für jeden Verfahrensschritt hält Insolution Service Ltd. das richtige Service-Tool für Sie bereit.

EU-Insolvenz unser Service für Sie

Die schnelle Entschuldung über das englische Insolvenzverfahren wird erfolgreich sein, wenn Sie die folgenden acht Verfahrensschritte fehlerfrei durchlaufen:

  1. Aus Deutschland abmelden und den Lebensmittelpunkt in England einrichten
  2. Ein Arbeitsverhältnis bei einem englischen Arbeitgeber eingehen
  3. Eine gewisse Zeit gedulden und das Verfahren vorbereiten
  4. Das Verbraucherinsolvenzverfahren in Gang setzen
  5. Die Interviews mit den Beamten des Insolvenzgerichts bestehen
  6. Das eigentliche Insolvenzverfahren durchlaufen
  7. Die Restschuldbefreiung beantragen
  8. Den Beschluss über die Entschuldung den Gläubigern entgegenhalten

Für jeden Verfahrensschritt hält Insolution Service Ltd. das richtige Service-Tool für Sie bereit. Ihr persönlicher Aufwand wird sich auf ca. fünf Tagestermine in London beschränken.

Der Service im Einzelnen

Schritt 1:
Sämtliche “utilites” für den Lebensmittelpunkt wie beispielsweise eine Wohnadresse, ein privates Girokonto mit Online-Zugang oder Telefonanschluss werden von uns beschafft und eingerichtet. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Schritt 2:
Zur Einrichtung eines für Sie wichtigen Arbeitsverhältnisses bei einem englischen Arbeitgeber halten wir alles Notwendige bereit, sodass Sie nur minimalen Aufwand damit haben. Selbstverständlich sind Sie von einer Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz freigestellt.

Schritt 3:
Nachdem die utillities und das Arbeitsverhältnis eingerichtet sind, sollten Sie sich für ein paar Monate an Ihrem neuen Lebensmittelpnkt “einleben”. Im Hintergrund laufen die Vorbereitungen für den Insolvenzantrag.

Schritt 4:
Nachdem die Voraussetzungen des neuen Lebensmittelpunktes und “Schwerpunkt wirtschaftlicher Interessen” feststehen, sollten Sie sich Ihren Schulden stellen und einen Verbraucherinsolvenzantrag beim englischen Insolvenzgericht beantragen. Dazu zahlen Sie vorher den Gerichtskostenvorschuss ein. Dann begeben Sie sich zum “Bankrottschalter”, lassen sich registrieren und übergeben den Antrag.

Schritt 5:
Sie werden auf die Interviews mit den Beamten des Insolvenzgerichts vorbereitet, damit Sie diese problemlos bestehen.

Schritt 6:
Dann werden Sie das eigentliche Insolvenzverfahren durchlaufen. Hierzu werden Sie Interviews mit den Beamten des Insolvenzgerichts haben, auf die wir Sie gut vorbereiten. Sie müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit das Verfahren erfolgreich ist. Es handelt sich hier um die “heiße” Phase des Verfahrens.

Schritt 7:
Wir sind stets bestrebt, das Insolvenzverfahren so schnell wie möglich zu beenden, bei guter Zuarbeit an das Insolvenzgericht dauert das Verfahren zumeist weniger als 12 Monate. Nachdem das Verfahren ausgehoben ist, muss die Restschuldbefreiung in einem gesonderten Verfahren verbrieft werden, dies ist für die deutschen Gläubiger wichtig.

Schritt 8:
Am Schluss des Verfahrens werden Sie den Restschuldbefreiungsbeschluss in Händen halten.