Rechtsgrundlage

EU-Insolvenz, die Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen der EU-Insolvenz begründen sich auf zwei erichtsbeschlüssen.

Die Rechtsgrundlagen der EU-Insolvenz

Die Rechtsgrundlagen der EU-Insolvenz begründen sich auf zwei Gerichtsbeschlüssen:

Den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes, der die EU- Insolvenz überhaupt ermöglicht hat.

Später hat der Bundesgerichtshof diesen Beschluss bestätigt und die Entschuldung eines Deutschen im europäischen Ausland für deutsche Gerichte endgültig und unmissverständlich verbindlich erklärt.

Die Anerkennung der EU-Insolvenz ist inzwischen längst gängiges Recht und wird insbesondere von deutschen Gerichtsvollziehern als unbedingtes Vollstreckungshindernis anerkannt.

Den vollständigen Text dieser Gerichtsbeschlüsse können Sie nachlesen unter:

EU-Ratsbeschluss, Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 – ABl. Nr. L 160 vom
30.06.2000, S. 1 (Dok. Nr. 32000 R 1346)

BGH, Beschluss vom 18. 9. 2001 – IX ZB 51 / 00 -