Insolvenz Anmelden welches Insolvenzverfahren wählen

Tipps zum Thema Insolvenz Anmelden: Die Anzahl der Insolvenz Anmeldungen hat deutlich zugenommen. Von dieser Entwicklung sind kleine und mittlere Unternehmen aber auch Privathaushalte betroffen. Zahlreiche Selbstständige, Freiberufler und Privatpersonen fühlen sich durch diese Schulden belastet und suchen nach Möglichkeiten, um sich finanziell zu sanieren…

Doch welches Insolvenzverfahren ist für eine schnelle Schuldenbefreiung das Richtige? Welche Verfahrensart ist anzuwenden? Das Regelinsolvenzverfahren oder doch das Verbraucherinsolvenzverfahren? Um diese Frage zu klären, sollte erst einmal ein gewisses Grundwissen über die beiden Arten des Insolvenzverfahrens bestehen. Denn nicht Jeder kann und darf beide Varianten gleichermaßen anmelden. Betrachten wir zunächst mal das Verbraucher-insolvenzverfahren, welches auch als das vereinfachte Insolvenzverfahren bekannt ist. Dieses Verfahren kommt ausschließlich für Privatpersonen in Frage. Vereine und Unternehmen sind davon ausgeschlossen. Ausnahmen gelten beim vereinfachten Insolvenzverfahren jedoch für ehemals Selbstständige und Freiberufler. Sie müssen, um das Verbraucherinsolvenzverfahren für sich nutzen zu können, jedoch überschaubare Vermögensverhältnisse nachweisen. Das bedeutet, dass bei Antragstellung zum Ver-braucherinsolvenzverfahren nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind. Ferner ist es nötig, dass keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen, also ausstehende Lohnzahlungen oder Gehalts-zahlungen und keine Verbindlichkeiten den Sozialversicherungsträgern gegenüber offen stehen.

Damit die Eröffnung vom Verbraucherinsolvenzverfahren bei dem zuständigen Insolvenzgericht nicht Abgelehnt wird, müssen im Vorfeld schon Einigungsversuche zur Schuldenbereinigung mit den Gläub-igern stattgefunden haben. Das bedeutet, dass der Schuldner nachweisen muss, dass er sich mit den Gläubigern auseinandergesetzt und um einen außergerichtlichen Einigungsversuch bemüht hat. Diese Bemühungen dürfen bei Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Zusätzlich muss eine fachkundige Stelle bestätigen, dass dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist. Als fachkundige Stelle werden unter anderem Schuldnerberatungsstellen, Insolvenzanwälte oder Notare anerkannt. Der Antrag auf die Eröffnung von einem Insolvenzverfahren muss grundsätzlich schriftlich beim Gericht erfolgen. Die Eröffnung kann nur dann erfolgen, wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt. Dieser ist regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners begründet.

Durch den Antrag auf Verbraucherinsolvenz Eröffnung wird das Insolvenzgericht zunächst prüfen, ob die außergericht-liche Einigung tatsächlich gescheitert ist. Danach wird der Plan zur Schuldenbereinigung, welcher auch dem Antrag beizufügen ist, herangezogen, um einen neuen gerichtlichen Einigungsversuch zu erzielen. Hierbei wird der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan allen Gläubigern zugestellt, sie haben nun einen Monat Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme muss schriftlich eingereicht werden. Erfolgt seitens der betroffenen Gläubiger keine Stellungnahme, so wird dies als Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan angesehen. Sofern mehr als die Hälfte der Gläubiger, welche mehr als die Hälfte der Forderungen gegen den Schuldner halten, dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen, werden die fehlenden Zustimmungen durch das Gericht ersetzt. In diesem Fall wird vom Insolvenzgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht eröffnet. Sollte jedoch der gerichtliche Einigungsversuch ebenfalls scheitern, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. … Weiterlesen →

One Response to “Insolvenz Anmelden welches Insolvenzverfahren wählen”

  1. Sascha Mauser sagt:

    selbständigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko den in heutiger Zeit als selbständiger oder Existenzgründer einen Kredit bei einer Bank zu bekommen ist mit sehr hohen Hürden belegt oder so gut wie ausgeschloßen ohne Sicherheiten

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